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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 821/17

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 5

Kfz-Steuerbegünstigung der Beförderung von Kranken und Behinderten im Patientenfahrdienst eines Trägers der Wohlfahrtspflege

Leitsatz

1. Die Verwendung eines Fahrzeugs ausschließlich zur Beförderung von Kranken und Behinderten im Patientenfahrdienst erfüllt den Begriff der Krankenbeförderung und ist nach § 3 Nr. 5 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit.

2. Der Begriff der Krankenbeförderung im Sinn von § 3 Nr. 5 KraftStG setzt nicht voraus, dass diese durch die Notwendigkeit eines dringenden Soforteinsatzes gekennzeichnet ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
JAAAH-03933

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.11.2017 - 6 K 821/17

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