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NWB Nr. 27 vom Seite 2508

NWB AKTUELLES 27/2000

Verfassungswidrigkeit der Beitragsberechnung für Einmalzahlungen in der Sozialversicherung

Das seine lang erwartete Entscheidung im Verfahrenskomplex ”Einmalzahlungen” gefällt. Nachdem es bereits mit Beschluss v. - 1 BvR 892/98 die seinerzeitige Regelung als verfassungswidrig angesehen hatte, da einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zwar beitragspflichtig, nicht aber bei der Berechnung sämtlicher Lohnersatzleistungen berücksichtigt wurde, hat es nun auch die durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. (BGBl 1996 I S. 1859) getroffene Regelung (vgl. dazu NWB F. 27 S. 4809 ff.) als mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2001 aufgegeben, eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen. Ob der Gesetzgeber dabei Änderungen der Beitrags- oder Leistungsseite vornimmt, steht in seinem Ermessen. Ergeht bis zu diesem Zeitpunkt keine gesetzliche Neuregelung, kann die Regelung des § 23a SGB IV über die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt nicht mehr als Grundlage für die Heranziehung von Einmalzahlungen zu Sozialversicherungsbeiträgen dienen. Hieraus er...

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