OFD Frankfurt/M. - S 7200 A-215-St 110

Zuwendungen aus öffentlichen Kassen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

Zahlungen, die insbesondere an Land- und Forstwirte aus öffentlichen Kassen der Europäischen Union, des Bundes und der Länder geleistet werden, sind regelmäßig kein Entgelt für eine Dienstleistung i. S. d. MWStSystRL und somit nicht steuerbar, wenn sie vorrangig im allgemeinen Interesse zur Förderung des leistenden Unternehmers (z. B. aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen oder damit der Leistungsempfänger überhaupt tätig werden kann) gezahlt werden und somit der Zuschussgeber keine Vorteile zur eigenen Verwendung erhält, auf Grund deren er als Empfänger einer Dienstleistung angesehen werden könnte, so dass kein Verbrauch im Sinne des gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems gegeben ist.

In der folgenden Tabelle ist zur Ermittlung der steuerbaren Umsätze im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zusammengefasst dargestellt, ob und inwieweit verschiedene Vergütungen, Beihilfen, Beiträge, Prämien, Ausgleichsbeiträge, Unterstützungen etc. der öffentlichen Kassen einen nichtsteuerbaren Zuschuss darstellen oder zum Entgelt gehören.


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Art der Zuwendung
Rechtsgrundlagen
Umsatzsteuerliche Beurteilung
Bereits getroffene Entscheidung
1.
Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung
EG-VO 1336/86 vom
ABl EG L 119 S. 21
keine Dienstleistung
=> kein Entgelt
, UR 1996, S. 119
2.
Vergütung für die Stillegung bzw. Aussetzung der Milch-Anlieferungs-Referenzmenge
EG-VO 1336/86 vom
ABl EG L 119 S. 21
nicht steuerbarer Schadensersatz
 
3.
Flächenbeihilfe für Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen
EG-VO 2295/92 vom
ABl EG Nr. L 221/28, 1765/92 vom 31.07.1192 ABl EG Nr. 221/10 ab Wj 2000/2001 ersetzt durch 1251/99 vom ABl EG Nr. L 160/01
echter Zuschuss
 
4.
Flächenstillegungsausgleich
EG-VO 1251/99 vom
ABl EG Nr. L 160/91;
echter Zuschuss
 
5.
Beihilfe der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung -BEF- (vormals BALM) für die verbilligte Abgabe von Butter für den direkten Verbrauch
verschiedene EG-VO
beim Beihilfeempfänger:
zusätzliches Entgelt

BStBl 1986 I S. 305
6.
Beihilfe für die Lieferung von Butter an gemeinnützige Einrichtungen
EG-VO 2191/81 v. 
zusätzliches Entgelt beim Lieferer
 
7.
Beihilfe an Verarbeiter von Hülsenfrüchten
 
echter Zuschuss
 
8.
Zuschuss zur Förderung von Milchleistungsprüfungen
 
echter Zuschuss (Entgelte für die Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der Milchleistungsprüfung)
 
9.
Beihilfe an Molkereien für die Abgabe von Schulmilch
 
zusätzliches Entgelt
 
10.
Beihilfe für Doppelnull-Raps
EG-VO 138/1966 u. 2681/83
bei Öhlmühle:
echter Zuschuss
beim liefernden Händler:
zusätzliches Entgelt
 
11.
Produktionsbeihilfe zur Trocknung von Grünfutter und Futterkartoffeln
BELF v. , BAnz Nr. 118 v. 
echter Zuschuss
 
12.
Tilgungsabgabe auf Zucker von Zucker- und Isoglukoseherstellern
EG-VO 934/88 vom ABl EG Nr. L 87/1
Minderung der Bemessungsgrundlage beim Zuckerlieferer
BStBl 1987 I S. 260
13.
Mitverantwortungsabgabe Getreide
EG-VO 2040/86 v.  ABl EG Nr. L 173/65
keine Entgeltsminderung
BStBl 1988 I S. 501;
BStBl 1987 I S. 258
14.
Abwrackprämien zur Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt
EG-VO 1101/89 v.  ABl EG Nr. L 116 S. 25
echter Zuschuss
 
15.
Stillegungs- u. Abwrackprämien für Seefischerei
RL v.  BAnz. v. ;
EG-VO 3944/90 v. ;
Kapazitätsanpassungs-RL v. ,
BAnz. 1992 S. 4769
echter Zuschuss
 
16.
Ausgleichszahlungen für Nutzungseinschränkungen in Wasserschutzgebieten
§ 34 des Hessischen Wassergesetzes
echter Zuschuss
 
17.
Sonderbeihilfen an Molkereien für die Herstellung von Magermilch zu Futterzwecken
Magermilch-Sonderbeihilfen-VO v. ,
BGBl 1991 I S. 4
echter Zuschuss
 
18.
Direktzahlungen an Erzeuger von Ölsaaten
EG-VO 615/92 v. , ABl EG Nr. L 67/11;
Ölsaatenstützungs-VO v. , BGBl 1992 I S. 532
echter Zuschuss
 
19.
Abgabe von Milcherzeugern
Milch-Garantiemengen-VO vom  BGBl 1992 I, S. 1323
keine Entgeltminderung, ggf. Näheres bei OFD erfragen
 
 
 
 
 
 
20.
Ausgleichzahlung an Erzeuger von zur Stärkeherstellung bestimmter Kartoffeln
EG-VO 1782/03
echter Zuschuss
 
21.
Beihilfe für den Ankauf von Schweinen
EG-VO 3088/93 v. ,
ABl EG Nr. L 277/30
Nicht steuerbarer Schadensersatz
 
22.
Zuschuss an Kornbrennereien, die nicht an die Verwertungsstelle verkaufen
 
echter Zuschuss
 
23.
Zuwendungen zur Extensivierung der Kartoffelproduktion
 
echter Zuschuss
EuGH Urteil v.
,
RS. ,
UR 1998, 102
24.
Produktionsaufgabenrente nach dem FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit) in Form des Grundzuschlags und des Flächen-zuschlags
FELEG vom , BGBl I 989 1, S. 233
keine Dienstleistung
=> kein Entgelt
 
25.
Lager und Abstandsprämien im Rahmen von besonderen Interventionsmaßnahmen für Gerste und Weichweizen von der Einfuhr- und Vorratsstelle
 
steuerbares Entgelt

UR 1975, S. 69
26.
Erzeugerbeihilfe Getreide
Getreide-Beihilfe-VO v. , BGBl 1991 I S. 1057
steuerbares Entgelt
 
27.
Entschädigung bei enzootischer Rinderleukose
Rinder-Leukose-VO v.  BGBl 1997 I S. 458
echter Zuschuss
 
28.
Entschädigungszahlungen des Landes Hessen an Tierhalter bei undurchführbarem BSE-Test
 
nicht steuerbarer Schadenersatz
 
29.
Fördermittel zur Durchführung von Leistungsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz
 
echter Zuschuss
 
30.
Entschädigung für Nichtvermarkter
EG-VO 2187/93 v.  ABl EG L 196/6,
Nichtvermarkter-Entschädigungs-VO v. , BGBl 1993 I S. 1510
nicht steuerbarer Schadenersatz
 
31.
Zuschuss zur Anpassung an die Markterfordernisse im Bereich der Geflügelwirtschaft
keine (freiwillige Zahlungen von den Stabilisierungsfonds)
echter Zuschuss bzw. Entgelt von dritter Seite; Näheres bei OFD erfragen
 
32.
Zuwendung zur Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung s. auch: Vertragsnaturschutz nach VO vom (Nr. 36 – 37)
Tzn. 5.1 und 5.2 der RL über die Gewährung eines Erschwernisausgleichs zur Erhaltung und Sicherung von Dauergrünlandflächen in Naturschutzgebieten und Naturparken vom 1985 S. 994
echter Zuschuss
 
33.
Zuwendungen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch die EAGFL
EG-VO 1257/1999 vom , ABl EG Nr. L 160/80
echter Zuschuss
 
34.
Agrardiesel
Entlastung der Bauern von der Ökosteuer – siehe Agrardieselgesetz
echter Zuschuss
 
35.
Von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung weitergereichte Zuwendungen an die jeweils Begünstigten im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung für Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse
Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 vom ; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 vom
echter Zuschuss
 
36.
Zahlungen der EU an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse
Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 vom ; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1831 vom
echter Zuschuss
 

Diese Rdvfg. ändert die Rdvfg. vom . Es erfolgten lediglich redaktionelle Änderungen.

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Fundstelle(n):
GAAAH-03840