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NWB Nr. 5 vom Seite 356

NWB AKTUELLES 5/99

Machtwort aus Karlsruhe zum unzureichenden Kinderexistenzminimum: Was ist zu tun?

Mit vier Beschlüssen v. hat das BVerfG den Gesetzgeber und die Steuerverwaltung vor harte Realitäten und schwierige Aufgaben gestellt. Für die Praxis ist zu fragen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben und inwieweit Handlungsbedarf besteht.

I. Beschlüsse zu den Kinderfreibeträgen und zum Kindergeld

In drei Beschlüssen (2 BvL 42/93 - Vorlage des BFH -, 2 BvR 1852/97 und 2 BvR 1853/97, 2 BvR 1220/93 = NWB EN-Nr. 111/99) geht es um die ausreichende Höhe der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes für die Jahre 1985, 1987 und 1988 bei Eltern mit einem Kind bzw. mit zwei Kindern. Das BVerfG hält die vom Gesetz in Gestalt des Kindergeldes (damals 600 DM jährlich) und des Kinderfreibetrags (2 432 DM in 1985, 2 484 DM in 1987 und 1988) vorgesehene Entlastung für unzureichend, weil die Beträge den existentiellen Sachbedarf für ein Kind nicht deckten. Das Existenzminimum für die Grundversorgung eines Kindes gewinnt das BVerfG aus der Summe des jeweils geltenden Sozialhilferegelsatzes für Kinder, der beanspruchbaren einmaligen Leistungen, des Mietmehrbedarfs und der Heizkosten. Das waren in 198...

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