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NWB Nr. 40 vom Seite 3652

NWB AKTUELLES 40/99

Kindergeld für Kinder in Ausbildung durch verfassungskonforme Interpretation der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze

Für ein Kind, das zwischen 18 und 27 Jahre alt ist und für einen Beruf ausgebildet wird, erhalten die Eltern Kindergeld, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 12 000 DM (für 1996 und 1997; 12 360 DM für 1998; 13 020 DM für 1999; 13 500 DM für 2000 und 2001; 14 040 DM für 2002) nicht überschreiten. Zwar spricht die einschlägige gesetzliche Regelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nur von ”Einkünften und Bezügen”. Der VII. Senat des Niedersächsischen FG ist aber mit Urt. v. - VII 471/98 Ki (NWB EN-Nr. 1212/99) der Auffassung, daß die Einkommensgrenze eine wirkliche Grenze des Einkommens zu sein hat, und bezieht die Grenzziehung über den Wortlaut des Gesetzes hinaus - entsprechend dem Gesetzeszweck - auf das ”zu versteuernde Einkommen”. Auf diese Weise wird die Möglichkeit, die kindergeldschädliche Grenze durch zusätzliche Abzüge zu unterschreiten, mithin eher Kindergeld zu bekommen, erheblich gesteigert.

Der VII. Senat des Niedersächsischen FG argumentiert im Kern wie folgt: Der Gesetzgeber habe ausweislich der Gesetzesbegründung durch die kindergeldschädliche Gre...

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