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Entwicklungen und aktuelle Tendenzen bei der Maßgeblichkeit
Fluch und Segen zugleich?!
Die als „Maßgeblichkeitsprinzip“ bezeichnete Geltung handelsrechtlicher GoB für die steuerbilanzielle Gewinnermittlung gehört zu den tradierten Grundlagen unseres deutschen Bilanzsteuerrechts. Handels- und Steuerbilanz sind dadurch eng miteinander verknüpft. Der Gedanke der „Einheitsbilanz“, gerade im deutschen Mittelstand, beruht auf dem Maßgeblichkeitskonzept. Dennoch haben sich in den vergangenen Jahren – zunächst allmählich, dann akzeleriert – Koordinatenverschiebungen bei der Bedeutung der Maßgeblichkeit ergeben. Dem durch das BilMoG vom kodifizierten steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Handels- und Steuerbilanz entwickeln sich seitdem zunehmend eigenständig weiter. Die Maßgeblichkeit hat faktisch nur noch „subsidiäre“ Bedeutung und dient mitunter Fiskalzwecken. Diese Entwicklung mag man begrüßen oder kritisieren. Aktuell ist der Maßgeblichkeitsgrundsatz nach praktischen Erfahrungen „Fluch und Segen“ zugleich. Im Folgenden soll im Rahmen dieses Festbeitrags zum 20jährigen Jubiläum der StuB einigen ausgewählten Entwicklungstrends der Maßgeblichkeit „nachgespürt“ werden.
Prinz, Maßgeblichkeit handelsrechtl...