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NWB Nr. 32 vom Seite 2908

NWB AKTUELLES 32/99

Verabschiedung des Überweisungsgesetzes

Der Bundesrat hat am das Überweisungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz, über das wir ausführlich in NWB Heft 34/1999 berichten werden, klärt vor allem vier häufige Streitpunkte bei der Ausführung von Überweisungen:

Kundeninformation: Der Kunde muß über die Dauer, die Entgelte und die sonstigen Kosten von Überweisungen informiert werden. Fristen: Überweisungen müssen in gesetzlich genau definierten Fristen ausgeführt werden: Grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU in fünf (Bankgeschäfts-)Tagen, im Inland in drei und bei institutsinternen Überweisungen in einem (innerhalb einer Filiale) bzw. zwei (zwischen verschiedenen Filialen) Tagen. Gebühren: Entgelte zwischengeschalteter Institute dürfen nicht vom Überweisungsbetrag abgezogen werden. Garantien: Verlorengegangene Überweisungen muß die erstbeauftragte Bank mit bis zu 12 500 Euro garantieren (”money-back”-Garantie).

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