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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 250/16 EFG 2019 S. 67 Nr. 1

Gesetze: UStG § 4 Nr. 22a; RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1i

Steuerfreiheit der Umsätze aus einem Fahrsicherheitstraining

Leitsatz

  1. Einnahmen aus Fahrsicherheitstrainings sind umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a UStG.

  2. Fahrsicherheitstrainings sind Kurse belehrender Art, die den Teilnehmern im Gemeinwohlinteresse Fertigkeiten mit dem Ziel des sicheren und defensiven Fahrens vermitteln. Der Tatbestand des § 4 Nr. 22a UStG ist damit erfüllt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 10 Nr. 12
DStRE 2019 S. 630 Nr. 10
EFG 2019 S. 67 Nr. 1
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 12
KÖSDI 2019 S. 21070 Nr. 1
WAAAH-03168

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 28.06.2018 - 5 K 250/16

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