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FG München Urteil v. - 7 K 2351/18

Gesetze: AO § 355 Abs. 1 S. 1, AO § 108 Abs. 1, AO § 108 Abs. 2, AO § 108 Abs. 3, BGB § 187 Abs. 1, BGB § 188 Abs. 2

Keine Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide bei grobem Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden

Leitsatz

Die Änderung der Steuerbescheide zugunsten der Klägerin gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 AO ist ausgeschlossen, weil die Klägerin am nachträglichen Bekanntwerden der Besteuerungsgrundlagen ein grobes Verschulden trifft. Sie hat weder rechtzeitig Steuererklärungen für das Jahr 2014 eingereicht noch gegen die im Schätzungswege erlassenen Steuerbescheide Einspruch eingelegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAH-03158

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FG München, Urteil v. 18.10.2018 - 7 K 2351/18

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