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NWB Nr. 20 vom Seite 1779

NWB AKTUELLES 20/99

Entwurf des Dritten Euro-Einführungsgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines ”Gesetzes über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes” (Drittes Euro-Einführungsgesetz - Drittes EuroEG) vorgelegt. Der Euro wird zum die DM als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel ersetzen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die im Oktober vergangenen Jahres erzielte Einigung zwischen den Verbänden der Kreditwirtschaft, des Handels und vergleichbarer Dienstleistungen, der Automatenwirtschaft sowie der Deutschen Bundesbank und dem Bundesministerium der Finanzen über die ”Modifizierte Stichtagsregelung” zur Einführung von Euro-Banknoten und Euro- bzw. Cent-Münzen. Die entsprechende Erklärung sieht im wesentlichen folgendes vor:

  • Der Euro wird ab dem das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel, d. h. die DM verliert diesen Status (”juristischer Big Bang”).

  • DM-Bargeld kann bis zum bei Handel, Banken und Automaten faktisch weiterverwendet werden. Damit wird der Umtausch von DM-Bargeld in das Euro-Bargeld zeitlich entzerrt und ein ”fließender” Übergang gewährleistet.

Nach d...

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