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NWB Nr. 50 vom Seite 4109

NWB AKTUELLES 50/98

Kappung des Splittingvorteils

I. Beabsichtigte Regelung

Ist die Berechnung der Einkommensteuer nach dem zur Zeit noch geltenden Einkommensteuertarif gem. § 32a EStG ohne Hilfsmittel bereits kompliziert, so wird die Berechnung nach dem von der neuen Bundesregierung vorgesehenen Einkommensteuertarif, der ab 2002 gelten soll, noch ein Stück komplizierter, wenn man die Kappung des Splittingvorteils betrachtet. Ein Schritt weiter weg von der vielgepriesenen Steuervereinfachung.

Nach dem Ergebnis der Koalitionsvereinbarungen zur Steuerreform soll ab dem Jahre 2002 der Vorteil aus der Anwendung der Splittingtabelle bei zusammen veranlagten Eheleuten auf maximal 8 000 DM gekappt werden. Die Berechnung des Splittingvorteils soll künftig in drei Stufen erfolgen.

1. In einem ersten Rechenschritt wird für die Bemessungsgrundlage - gemeinsames zu versteuerndes Einkommen der Ehegatten - die ESt - wie bereits nach geltendem Recht - nach der Splittingtabelle berechnet.

2. In einem zweiten Rechenschritt wird die ESt auf der Grundlage der modifizierten jeweiligen zu versteuernden Einkommen der Eheleute wie folgt berechnet:

a) Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte des einen Ehegatten gleich hoch wie ...

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