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NWB Nr. 34 vom Seite 2676

NWB AKTUELLES 34/98

Steuerberaterversorgung in Nordrhein-Westfalen

Der steuerberatende Beruf wird als letzter der klassischen Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen die Reihe der teilweise schon seit Jahrzehnten bestehenden berufsständischen Versorgungswerke der Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte vervollständigen. Mit der Errichtung einer solchen eigenständigen berufsständischen Pflichtversorgung verfolgen die drei nordrhein-westfälischen Steuerberaterkammern das berufspolitische Ziel einer solidarischen Grundversorgung für alle Berufsangehörigen und deren Familien: Kein Steuerberater soll von öffentlicher Sozialhilfe abhängig werden, sondern auch bei Berufsunfähigkeit und im Ruhestand seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können; jeder Steuerberater soll in Würde alt werden können.

Hatte ein erstmaliger Vorschlag für ein solches Steuerberaterversorgungswerk im Jahre 1990 die Mehrheit der befragten Berufsangehörigen noch knapp verfehlt, so hat eine erneute Urabstimmung im September/Oktober des Vorjahres die deutliche Zustimmung von 53,5 % der 8 202 beteiligten Steuerberater erreicht. Auf entsprechende Anregung...

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