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NWB Nr. 12 vom Seite 884

NWB AKTUELLES 12/98

Drittes Finanzmarktförderungsgesetz

Am hat der Bundesrat dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz, das am in Kraft tritt, zugestimmt. Schwerpunkte des Gesetzes liegen im Börsen- und Wertpapierbereich, im Investmentbereich und im Bereich der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.

Bei den Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand im Erwerb, dem Halten, der Verwaltung und der Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen besteht, wurden zusätzlich die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert.

Unternehmensbeteiligungsgesellschaften sind allgemein bestrebt, die Beteiligung an einem Unternehmen wieder zu veräußern, wenn der Fortbestand der Beteiligung für dieses Unternehmen nicht mehr notwendig ist, weil z. B. ein Dritter bereit ist, die Beteiligung zu übernehmen. Der bei einer solchen Veräußerung erzielte Erlös wird dann einer anderen Beteiligung zugeführt. Die Behaltefrist des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG stand diesem Ziel einer möglichst flexiblen Anlage des Beteiligungskapitals entgegen, da sie zur Besteuerung führte, wenn die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft die Anteile an einer Kapitalgesellschaft nicht mindestens sechs Jahre hielt. Aus diesem Grunde...

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