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NWB Nr. 52 vom Seite 3921

Erlaubte und unerlaubte Rechtsberatung durch den Steuerberater

Der Gang über bisweilen dünnes Eis

Alexander Hamminger

Steuerberater erbringen für ihre Mandanten neben der „klassischen“ Steuerberatung in unterschiedlichem Umfang Rechtsberatungsdienstleistungen. Diese reichen z. B. von der Beantwortung allgemeiner Rechtsfragen über die Übersendung einfacher Vertragsformulare bis hin zur detaillierten Ausarbeitung von Gesellschafts- oder Schenkungsverträgen. Damit begibt sich der Steuerberater allerdings bisweilen auf dünnes Eis. Denn wenn ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorliegt, führt dieser zur Nichtigkeit des Steuerberatungsvertrags (§ 134 BGB) mit der Folge, dass der Honoraranspruch entfällt. Ein vorsätzlicher Verstoß lässt zudem den Haftpflichtversicherungsschutz entfallen. Der nachstehende Beitrag versucht, eine Orientierungshilfe für die tägliche Praxis zu geben.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Berufsrechtliche Regelungen zur außergerichtlichen Beratung

[i]Grenzen ergeben sich aus verschiedenen GesetzenSteuerberater wenden bei ihrer Tätigkeit originär Recht an und beraten ihre Mandanten in (Steuer-)Rechtsfragen. Bis wohin darf der Steuerberater aber rechtsberatend gehen oder anders gefragt: Wo verläuft die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung? Zur Beantwortung dieser Frage sin...

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