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BFH 27.09.2018 V R 28/17, NWB 51/2018 S. 3803

Umsatzsteuer | Pauschallandwirt und Verarbeitungstätigkeit

Die Herstellung von Fruchtjoghurt unter händischer Beimischung zugekaufter Fruchtmischungen ist laut eine Verarbeitungstätigkeit eines Milchbauern, so dass die Lieferung des Fruchtjoghurts der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt.

Anmerkung:

Die Begründung zur Entscheidung ist kurz und knapp ausgefallen. Die Klägerin hat als Landwirtin Milch produziert und daraus Joghurt hergestellt. Diese war ein unter § 24 UStG fallendes landwirtschaftliches Produkt auch insoweit, wie ihr zugekaufte Fruchtmischungen in nicht „industrialisierter“ Herstellungsweise zugefügt worden sind.

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