Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 51 vom Seite 3859

Obacht bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Anke Vasel

Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag den Gewerbeertrag – statt um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes – um den Teil des Gewerbeertrags kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Zweck der erweiterten Kürzung ist es, die Erträge aus der bloßen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes der kraft ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtigen Kapitalgesellschaften von der Gewerbesteuer aus Gründen der Gleichbehandlung mit Steuerpflichtigen freizustellen, die nur Grundstücksverwaltung betreiben.

Sachverhalt:

[i]Beispielsfall: PhotovoltaikanlageDie A-GmbH ist grundstücksverwaltend tätig. Sie erwirbt, errichtet, vermietet und verpachtet gewerbliche Immobilien. Im Rahmen der Veranlagung beantragte sie, den Gewerbeertrag nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG um den Teil zu kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Da die A-GmbH u. a. Eigentümerin einer vermieteten Immobilie ist, an der sich eine Photovoltaikanlage befindet und da sie den produzierten Solarstrom gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist, versagte das Finanzamt die ...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 1
Online-Dokument

Obacht bei der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen