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NWB Nr. 37 vom Seite 2988

NWB AKTUELLES 37/96

Neue Ausbildungsvorschriften für Steuerfachangestellte

Mit Verordnung v. (BGBl I S. 674) wurde die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten neu geregelt. Folgende wesentliche Änderungen sind damit zum in Kraft getreten.

Berufsbezeichnung: Bereits in der neuen Berufsbezeichnung ”Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte” kommt die Neugestaltung des Ausbildungsberufsbildes zum Ausdruck.

Ausbildungsberufsbild: Das Ausbildungsberufsbild des/der Steuerfachangestellten wurde nach § 3 der neuen Ausbildungsverordnung um folgende Punkte erweitert: Berufsbildung, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, rationelle Energieverwendung, Praxis- und Arbeitsorganisation, Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken sowie betriebswirtschaftliche Facharbeit. Die Fachgebiete Fachrechnen und Datenverarbeitung bilden nicht länger selbständige Ausbildungsinhalte, sondern wurden weitgehend in den Bereich Rechnungswesen integriert. Durch Kooperation mit der DATEV soll im Bereich Datenverarbeitung künftig eine gezielte praxisorientierte Ausbildung bereits in der Berufsschule erreicht werden.

Zwischenprüfung: Nach § 7 der neuen Ausbildungsverordnung soll die Zwischenprüfung künftig statt am ...

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