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NWB Nr. 37 vom Seite 2924

NWB AKTUELLES 37/95

Überleitung bei Kindergeldauszahlung beginnt

Die Arbeitsämter werden mit der Überleitung auf das neue Kindergeld-Recht in den kommenden Monaten alle Hände voll zu tun haben. Um die Umstellung möglichst reibungslos zu gestalten, benötigen sie die Unterstützung sowohl der Arbeitgeber als auch der Kindergeldberechtigten.

Nach dem geplanten Jahressteuergesetz 1996 - es soll am 21. bzw. vom Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet werden - erhalten Arbeitnehmer das Kindergeld ab Januar 1996 nicht mehr alle zwei Monate vom Arbeitsamt, sondern monatlich von ihrem Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn bzw. Gehalt ausgezahlt. Das Arbeitsamt entscheidet aber wie bisher über den Kindergeldanspruch dem Grunde sowie der Höhe nach und übersendet den Arbeitnehmer-Berechtigten eine Kindergeldbescheinigung, die dann dem Arbeitgeber (Lohnbüro) zur Auszahlung vorzulegen ist. Hat der Kindergeldberechtigte keinen Arbeitgeber, erhält er das Kindergeld auch in Zukunft - mit den erhöhten Beträgen und monatlich - vom Arbeitsamt.

Für kleinere Firmen mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern ist, einer geplanten Rechtsverordnung zufolge, eine Befreiung von der Auszahlungspflicht des Arbeitgeber...

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