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NWB Nr. 4 vom Seite 226

NWB AKTUELLES 4/94

Neuregelungen beim Zinsabschlag ab

von Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, Tönisvorst

Das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) sieht u. a. einschneidende Änderungen beim Zinsabschlag vor, die ab zu beachten sind und von denen insbes. Weiterveräußerungen von Wertpapieren vor dem Zinstermin bzw. vor Endfälligkeit betroffen sind.

I. Stückzinsen

  • Vereinnahmte Stückzinsen unterliegen - mit Ausnahme von Stückzinsen bei Wandelanleihen - ab dem Zinsabschlag. Der Steuerabzug erfolgt jedoch nur nach Abzug von zuvor gezahlten Stückzinsen.

  • Während nach dem Zinsabschlaggesetz eine Nettolösung nur für vereinnahmte Stückzinsen vorgesehen war, ist sie nunmehr auf die bei Endfälligkeit eingelösten Zinsscheine ausgedehnt worden (sog. ”modifiziertes Netto-Prinzip”).

  • Das depotführende Kreditinstitut bildet zu diesem Zweck einen sog. ”Stückzinstopf”, in dem z. B. die vom Kunden beim Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren gezahlten Stückzinsen gesammelt werden.

  • Wenn der Kunde nachfolgend aus der Einlösung von fällig gewordenen Zinsscheinen oder der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren oder von Zinsscheinen Zinsen oder Stückzinsen vereinnahmt, werden die vereinn...

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