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NWB Nr. 47 vom Seite 3868

NWB AKTUELLES 47/94

Erweiterte Befreiung der Kunstgegenstände und Handschriften von der Vermögen- und Gewerbekapitalsteuer bei Ausstellungsbereitschaft

Zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Kultur- und Stiftungsförderungsgesetzes gehörte eine Erweiterung der Befreiung von Kunstgegenständen und Handschriften von der Vermögensteuer und der Gewerbekapitalsteuer. Voraussetzung für die Befreiung ist, daß der Eigentümer der Kunstgegenstände oder Handschriften sich für mindestens fünf Jahre bereit erklärt, diese für Ausstellungen inländischer juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder regelmäßig öffentlich geförderter juristischer Personen des privaten Rechts unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (§ 110 Abs. 1 Nr. 12 Satz 3 BewG). Bei Verabschiedung des Kultur- und Stiftungsförderungsgesetzes hatte der Deutsche Bundestag gebeten, über die Erfahrungen mit der erweiterten Befreiung der Kunstgegenstände und Handschriften zu berichten, was mit geschehen ist. Die Aussagen des Berichts beschränken sich auf das Gebiet der alten Länder, da in den neuen Ländern die Erhebung der Vermögen- und der Gewerbekapitalsteuer noch ausgesetzt ist. Folgende Feststellungen sind dem ...

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