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NWB Nr. 22 vom Seite 1796

NWB AKTUELLES 22/94

Umwandlung nach altem und neuem Recht

von Rechtsanwalt Thomas R. Jorde, Mönchengladbach

Sowohl das Umwandlungsrecht als auch das Umwandlungssteuerrecht befinden sich z. Zt. im Umbruch. Die Bundesregierung hat am dem Bundesrat einen Entwurf des Umwandlungsrechts (s. A) und am einen Entwurf zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts (s. B) vorgelegt. Um diese in ihrer Tragweite und ihrer Bedeutung einordnen zu können, wird hier die alte und anschließend die neue Rechtslage kurz dargestellt. Insbes. soll verdeutlicht werden, welche Umwandlungsmöglichkeiten neu eröffnet werden und welche immer noch verschlossen sind. Hingewiesen wird darauf, daß das Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes als auch des Umwandlungssteuergesetzes noch in dieser Legislaturperiode aufgrund der politischen Verhältnisse im Bundesrat fraglich ist.

A. Umwandlungsrecht

Man unterscheidet Umwandlungen kraft Gesetzes und solche kraft Vertrages. Ein identitätswahrender gesetzlicher Wechsel liegt insbes. zwischen den Rechtsformen der GbR zur OHG/KG - und umgekehrt - vor (sog. Rechtsformzwang, z. B. Absinken auf minderkaufmännisches Gewerbe).

Sinn des UmwG als Folge vertraglichen Handelns ist es u. a., die Änderung der Unternehmensform per Einzelrechtsn...

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