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NWB Nr. 35 vom Seite 2724

NWB AKTUELLES 35/92

Wiedereinführung der Arbeitslosengeld-Erstattungsregelung für Arbeitgeber

Mit dem am beschlossenen Entwurf eines weiteren Änderungsgesetzes zum Arbeitsförderungsgesetz hat die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften vorgeschlagen, die mit Wirkung vom aufgehobene Erstattungsregelung des § 128 AFG a. F. - wenn auch in leicht abgewandelter Form - wieder einzuführen. Erstattungspflichtig soll grundsätzlich der Arbeitgeber sein, der einen mindestens 56 Jahre alten Arbeitnehmer freisetzt, den er in den letzten vier Jahren vor dem Tag, an dem sich dieser arbeitslos meldet und Arbeitslosengeld beantragt, mindestens 720 Kalendertage beschäftigt hatte. Bei Arbeitnehmern, die im Alter von 56 Jahren ausscheiden, soll die Erstattungspflicht entfallen, wenn sie in den letzten 18 Jahren weniger als 15 Jahre zu dem sie freisetzenden Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Bei älteren Arbeitnehmern soll sie dann nicht eintreten, wenn das Arbeitsverhältnis in den letzten 12 Jahren weniger als 10 Jahre gedauert hat. Ferner soll die Erstattungspflicht entfallen, wenn der Arbeitslose im Falle der Antragstellung statt des Arbeitslosengeldes eine andere Sozi...

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