Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
NWB AKTUELLES 24/92
Rückstellungen für nicht ausgenutzten Urlaub
Die Frage, ob die Bundesregierung eine Verwaltungsregelung vorbereite, nach der Unternehmen in Zukunft eine steuermindernde Rückstellung für den von den Arbeitnehmern nicht ausgenutzten Urlaub bilden können, und welcher Steuerausfall durch eine derartige Rückstellungsregelung eintrete, hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Grünewald wie folgt beantwortet (s. BT-Drucks. 12/2359 S. 17): Unternehmen sind arbeitsrechtlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern neben einer laufenden Vergütung für geleistete Arbeit Urlaub zu gewähren. Die Notwendigkeit einer Rückstellung für rückständigen Urlaub ergibt sich, wenn der Arbeitnehmer zum Bilanzstichtag weniger Urlaub genommen hat, als ihm arbeitsrechtlich für die Zeit vom Beginn des Urlaubsjahres, das dem Kalenderjahr entspricht, bis zum Bilanzstichtag zusteht. Für eine derartige Verpflichtung muß nach Handels- und Steuerrecht eine Rückstellung gebildet werden. Die Anerkennung einer derartigen Rückstellung in der Steuerbilanz ist somit keine Steuervergünstigung. Im Bundesministerium der Finanzen wird zur Zeit in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bunde...