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NWB Nr. 15 vom Seite 1082

NWB AKTUELLES 15/92

Entlastung und Steuervereinfachung durch Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen, Dr. Zeitler, hat die Auswirkungen der Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung erläutert. Im einzelnen gilt ab folgendes: Der Wert der Wirtschaftsgüter ist grundsätzlich der Steuerbilanz zu entnehmen. Korrekturen bei Inanspruchnahme von degressiver AfA, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen oder bie Übertragung eines Veräußerungsgewinns nach § 6b EStG erfolgen nicht mehr. Wegen der unbegrenzten Verlustvortragsmöglichkeit kann es jetzt auch sinnvoll sein, Abschreibungswahlrechte schon in ertragsschwachen Phasen auszuschöpfen, um so die Substanzbesteuerung zu mindern. Für geringwertige Wirtschaftsgüter und für abgeschriebene, im Betrieb aber noch genutzte Wirtschaftsgüter ist in Zukunft kein Restwert von 30 % bzw. bei älteren Wirtschaftsgütern von 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr anzusetzen; es entfällt damit der Streit um die Höhe des Restwerts. Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden bei der Ermittlung des Einheitswerts künftig nur noch erfaßt,...

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