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NWB Nr. 14 vom Seite 1002

NWB AKTUELLES 14/92

Sozialversicherungswahlen 1993

Am findet die nächste Sozialversicherungswahl statt. Ursprünglich hätte dies bereits 1992 sein sollen. Allerdings ist die derzeitige Legislaturperiode um ein Jahr verlängert worden, um den Selbstverwaltungsorganen in den Versicherungsträgern der neuen Bundesländer, die ohne eigentliche Wahl gebildet worden waren, Gelegenheit zu geben, effektive Arbeit zu leisten. Die Versicherungsträger hatten bereits zu Beginn des Jahres 1992 Wahlausschüsse gebildet, deren Aufgabe es ist, die Wahlen vorzubereiten und durchzuführen. Sie haben das Wahlergebnis festzustellen und öffentlich bekanntzumachen. Die Wahlausschüsse verhandeln und entscheiden in öffentlicher Sitzung. Eine Wahl mit Wahlhandlung findet nur statt, wenn mehrere Vorschlagslisten für eine Gruppe vorgelegt werden. Als Gruppen sind die Arbeitgeber und die Versicherten anzusehen. Besonderheiten gibt es beispielsweise in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, aber auch bei den Ersatzkassen. Bei den Ersatzkassen werden nur Versichertenvertreter in die Organe gewählt. Dagegen hat bei den Betriebskrankenkassen der Arbeitgeber ein gleiches Stimmrecht wie die anwesenden Versic...

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