Online-Nachricht - Dienstag, 04.12.2018

Grunderwerbsteuer | Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG (BMF)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG bekannt gegeben (.

In dem 26-seitigen Schreiben geht es um folgende Punkte:

  1. Allgemeines

  2. Gesamthand

  3. Anteil am Vermögen

  4. Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG in den Fällen der § 1 Absatz 2a, Absatz 3 und Absatz 3a GrEStG

  5. Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen

  6. Fünfjährige Behaltensfrist

  7. Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 Absatz 3 bzw. nach § 6 Absatz 3 Satz 2 GrEStG

  8. Anzeigepflicht der Beteiligten nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 GrEStG

  9. Verfahrensrechtliche Folgen

  10. Zeitlicher Anwendungsbereich

Hinweis:

Der Erlass ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Die gleich lautenden Erlasse sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-01266