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IWB Nr. 23 vom Seite 873

Regelungen zu Umlageverträgen durch das neue BMF-Schreiben

Dr. Sven Kluge und Dr. Georg Bestelmeyer

Das BMF [i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 892hat mit einem neuen Schreiben v.  (IV B 5 - S 1341/0 :003 NWB IAAAG-88494, nachfolgend VWG-UV n. F.) das bisherige BMF-Schreiben zu Umlageverträgen v.  (IV B 4 - S 1341 - 14/99 NWB QAAAA-77346) aufgehoben. Stattdessen sollen die Grundsätze des Kapitels VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (Stand 2017) gelten. Die geänderten Grundsätze sollen für alle Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach dem beginnen. Für bestehende Umlageverträge wird ein erweiterter Übergangszeitraum bis zum eingeräumt, bis zu dem die Würdigung des Sachverhalts anhand der VWG-UV a. F. erfolgen soll.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Verweis auf Regelungen der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 zur Poolumlage

[i]Poolumlagen folgen dem Gedanken der gemeinsamen InteressenausübungEin Umlagevertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die Geschäftspartner gemeinsam Beiträge leisten, Risiken eingehen, um gemeinsam zu forschen, Wirtschaftsgüter zu erstellen, immaterielle Wirtschaftsgüter zu entwickeln oder Kosten zu mindern, die letztlich für jedes der Mitglieder wirtschaftliche Vorteile („benefits“) erwarten lassen (Tz. 8.3 der...

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