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IWB Nr. 23 vom Seite 892

Regelungen zu Umlageverträgen durch das neue BMF-Schreiben

:003

Dr. Sven Kluge und Dr. Georg Bestelmeyer

Das [i]BMF, Schreiben v. 5.7.2018 - IV B 5 - S 1341/0 :003 NWB IAAAG-88494 BMF hat mit einem neuen Schreiben v.  (nachfolgend VWG-UV n. F.) das bisherige BMF-Schreiben zu Umlageverträgen v.  (IV B 4 - S 1341 - 14/99 NWB QAAAA-77346, nachfolgend VWG-UV a. F.) aufgehoben. Stattdessen sollen die Grundsätze des Kapitels VIII der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (Stand 2017) gelten. Ergänzend ist in den VWG-UV n. F. die Klarstellung enthalten, dass bei Zusammenwirken mehrerer Unternehmen im gemeinsamen Interesse, mit gemeinsamen Risiko und gemeinsamen Beiträgen zur gemeinsamen Entwicklung von Vermögenswerten (Entwicklungskostenumlage) oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Dienstleistungskostenumlage) die jeweiligen Beiträge zu Fremdvergleichspreisen zu bewerten und von den Unternehmen anhand der jeweils zu erwartenden Vorteile zu vergüten sind. Die geänderten Grundsätze sollen für alle Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach dem beginnen. Für bestehende Umlageverträge wird ein erweiterter Übergangszeitraum bis zum eingeräumt, bis zu dem die Würdigung des Sachverhalts anhand der VWG-UV a. ...

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