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Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken
Das FinMin Schleswig-Holstein hat zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken Stellung genommen. Im Einzelnen geht das FinMin auf die Bewertung des selbstverbrauchten Stroms und die Betriebsvermögenseignung eines Batteriespeichers (sog. Hausspeicher) ein.