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FinMin Schleswig-Holstein 25.07.2018 Kurzinfo ESt 23/2018, KSR 12/2018 S. 12
Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken
Das FinMin Schleswig-Holstein hat zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken Stellung genommen. Im Einzelnen geht das FinMin auf die Bewertung des selbstverbrauchten Stroms und die Betriebsvermögenseignung eines Batteriespeichers (sog. Hausspeicher) ein.