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KSR Nr. 12 vom Seite 10

Festsetzungsverjährung bei Selbstanzeige

Wann tritt Ablaufhemmung ein?

Axel Scholz

Die Ablaufhemmung tritt grundsätzlich ein, wenn die Steuerfahndung vor dem Eintritt der Festsetzungsverjährung mit Ermittlungen beginnt und die Steuerfestsetzung auf diese Ermittlungen zurückzuführen ist. Wann das der Fall ist, hat der BFH nun in einer aktuellen Entscheidung festgelegt.

Sachverhalt im Besprechungsfall

Im Streitfall hatte ein Ehepaar in Liechtenstein Kapitaleinkünfte erzielt, diese aber nicht erklärt. Nach dem Ankauf und der Auswertung einer Steuer-CD verdächtigte die Steuerfahndung das Ehepaar der Steuerhinterziehung für die Veranlagungszeiträume 1996 bis 2006. Die Steuerfahndung hatte jedoch zunächst die einzelnen Besteuerungsgrundlagen noch nicht weiter ermittelt. Unmittelbar nach dem Ankauf gaben die Eheleute für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2006 eine Selbstanzeige ab, in der sie die Kapitaleinkünfte lediglich nacherklärten. Daraufhin prüfte die Steuerfahndung die Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum 1996 bis 2006. Anschließend gab das Ehepaar eine Selbstanzeige auch bezüglich der Veranlagungszeiträume 1996 und 1997 ab. Nach Abschluss der Fahndungsprüfung ergingen für diese Veranlagungszeiträume geänderte Einkommensteuerbeschei...

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