Die Betriebsaufspaltung
7. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Beginn und Beendigung der Betriebsaufspaltung
O. V., Beteiligungsverhältnisse sowie Beginn und Ende von Besitzunternehmen, DB 1970, 1350; o. V., Nachträgliche Erfassung von Besitzunternehmen, DB 1971, 1138; Schoor, Begründung einer GmbH und anschließende Betriebsaufspaltung, StSem 1998, 228; Schoor, Bilanzierung bei zunächst fälschlich nicht erkannter Betriebsaufspaltung, StSem 1998, 253; Honert, Willentliche Beendigung der Betriebsaufspaltung, EStB 2003, 310; Stein, Der Nachlassnießbrauch – eine (steuerlich) sinnvolle Gestaltung?, ZEV 2018, 127.
I. Beginn der Betriebsaufspaltung
Märkle, Die Betriebsaufspaltung an der Schwelle zu einem neuen Jahrtausend, X.1. Gewerbesteuerlicher Betriebsbeginn des Besitzunternehmens, BB 2000 Beilage 7, 13.
1. Allgemeines
1624Die echte Betriebsaufspaltung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Existenz des bisherigen Einheitsunternehmens steuerrechtlich endet und an seine Stelle das Betriebsunternehmen und das Besitzunternehmen treten. Für den Beginn der sachlichen Verflechtung kommt es allein auf die tatsächliche Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Überlassung (zunächst) unentgeltlich geschieht. Gleichgültig ...