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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 1905/15 EFG 2018 S. 2063 Nr. 24

Gesetze: ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2a; ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2i; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Zeitpunkt der Entstehung der Schenkungsteuer für den Erwerb bei Auflösung eines nach englischem Recht gegründeten Trusts

Leitsatz

  1. Für den Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung ist der bürgerlich-rechtliche Vollzug der Schenkung, das heißt der Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums maßgeblich.

  2. Steht die (schenkungs-) steuerrechtliche Zurechnung eines Erwerbs aufgrund eines Rechtsinstituts ausländischen Rechts in Rede, ist die Rechtsstellung nach ausländischem Recht an die Strukturen des deutschen Recht anzupassen.

  3. Das Vermögen eines Trusts im Zusammenhang mit seiner Auflösung wird nicht bereits mit der Beschlussfassung des Trustverwalters über die Auflösung erworben, sondern erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung des auf den Begünstigten entfallenden Anteils am Trustvermögen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 10
DStRE 2019 S. 432 Nr. 7
EFG 2018 S. 2063 Nr. 24
ErbStB 2019 S. 38 Nr. 2
IWB-Kurznachricht Nr. 5/2019 S. 179
NWB-EV 2019 S. 6 Nr. 1
UVR 2019 S. 103 Nr. 4
QAAAH-01080

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 19.09.2018 - 1 K 1905/15

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