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FG Münster Urteil v. - 10 K 504/15 K,G,F EFG 2018 S. 2010 Nr. 24

Gesetze: KStG § 8 Abs 1 , EStG § 5 Abs 2a

Körperschaften

Gesellschafterforderung, Rangrücktritt, Passivierungsverbot, Tilgung auch aus freiem Vermögen

Leitsatz

1) Die von einem Alleingesellschafter für Gesellschafterforderungen gegenüber einer GmbH abgegebene Rangrücktrittserklärung führt bei dieser nicht zu einem Passivierungsverbot nach § 5 Abs. 2a EStG, wenn die Tilgung aus entstehenden Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen erfolgen soll.

2) Dies gilt auch, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden operativen Geschäftstätigkeit aus der Sicht des Bilanzstichtages nicht in der Lage sein wird, freies Vermögen zu schaffen und eine tatsächliche Belastung des Schuldnervermögens nicht eintritt, da nach dem Rangrücktritt sukzessive Forderungsverzichte erklärt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 112 Nr. 3
BBK-Kurznachricht Nr. 2/2019 S. 56
DB 2018 S. 14 Nr. 47
DStZ 2018 S. 903 Nr. 24
EFG 2018 S. 2010 Nr. 24
EStB 2019 S. 142 Nr. 4
GmbH-StB 2019 S. 110 Nr. 4
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 12
KoR 2019 S. 52 Nr. 1
KÖSDI 2018 S. 21020 Nr. 12
KÖSDI 2019 S. 21061 Nr. 1
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2019 S. 45
MAAAH-00575

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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

FG Münster, Urteil v. 13.09.2018 - 10 K 504/15 K,G,F

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