Online-Nachricht - Freitag, 23.11.2018

Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 €, für das dritte 210 € und für das vierte und jedes weitere Kind 235 € monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst - er steigt ab dem und dem um jeweils 192 €.

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 € jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 € an, dann auf 9408 €. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

Hinweis:

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAH-00466