Online-Nachricht - Freitag, 23.11.2018

Sozialrecht | Länder billigen Rentenpaket (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am das Rentenpaket gebilligt. Eckpfeiler des Gesetzes ist die sog. doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Stabile Beiträge bis 2025: Gleichzeitig garantiert das Gesetz die Beitragssatzstabilität: Der Beitragssatz darf die 20 Prozent-Marke bis 2025 nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung.

  • Erweiterung der Mütterrente: Die sog. Mütterente wird durch das Rentenpaket erweitert: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.

  • Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber: Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit: Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, werden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlastet das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen.

Hinweis:

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. (Ls)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-00462