Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
5. Aufl. 2018
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Slowakei
Allgemeines
Die slowakische Umsatzsteuer (daň z pridanej hodnoty - DPH) entspricht inzwischen weitestgehend den wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich und erfolgt auf Antrag. Die Gruppenbesteuerung/Organschaft kommt nur für in der Slowakei ansässige Unternehmen oder für slowakische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Betracht. Voraussetzung ist deren finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Verbundenheit. Alle Mitglieder einer Gruppenbesteuerung/Organschaft in der Slowakei treten – anders als in Deutschland – unter der gleichen Umsatzsteuer-ID-Nummer auf. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist bis zum 31. 10. eines Jahres zu beantragen, um dann vom 1. 1. des Folgejahres an Gültigkeit zu haben. Seit dem ist es möglich, unterjährig neue Unternehmen in die Gruppe/Organschaft aufzunehmen.
Während in der Slowakei ansässige Unternehmer sich erst dann zwingend zur Umsatzsteuer registrieren lassen müssen, wenn die Umsatzgrenze von 49.790 € überschritten wird, müssen ausländische Unternehmer sich unabhängig von einer Umsatzgrenze registriere...