Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
5. Aufl. 2018
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Begriffsbestimmungen
Allgemein
In den Ausführungen zu den einzelnen Staaten wird teilweise vorausgesetzt, dass feststehende umsatzsteuerliche Begriffsbestimmungen bekannt sind. Mit der folgenden Begriffsbestimmung sollen – in zusammengefasster Form – die Grundbegriffe erläutert werden.
Das Umsatzsteuerrecht der einzelnen EU-Staaten basiert auf der „Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem“ (Mehrwertsteuersystemrichtlinie – MwStSystRL), die zum die „6. EG-Richtlinie des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten – 77/308/EWG“ abgelöst hatte.
Die Regelungen der MwStSystRL begründen zunächst nur eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht.
Soweit die MwStSystRL nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden ist, kann sich der Steuerpflichtige auf eine für ihn günstigere Regelung der MwStSystRL berufen. Diese Berufung ist allerdings nur möglich, wenn die Regelungen der MwStSystRL auch inhaltlich hinreichend bestimmt sind.
Bei der inhaltlichen Bestimmtheit ergibt sich vielfach das schlichte Problem der unterschiedlichen Übersetzung in einzelne Sprachen der EU. Die Frage der richtlinienkonformen Umsetzung in nationales Recht ...