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VG Berlin 17.10.2018 VG 6 K 537.17, NWB 48/2018 S. 3512

Zweckentfremdungsverbot | Vermietung einer Nebenwohnung

Die einschränkenden Genehmigungsvoraussetzungen für die Vermietung einer Nebenwohnung in Berlin an Feriengäste sind verfassungsgemäß.

Anmerkung:

Die Vermietung von Haupt- und Nebenwohnungen an Touristen ist nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz genehmigungspflichtig. Privatleute dürfen seit April 2018 ihre Berliner Hauptwohnung, solange sie dort ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt behalten, während ihrer Abwesenheit zu anderen als Wohnzwecken verwenden. Für Nebenwohnungen gilt eine Höchstgrenze. [i]Hofele, NWB 28/2018 S. 2048Hier ist die Vermietung an Feriengäste auf 90 Tage im Jahr beschränkt. Besteht daneben eine Hauptwohnung oder mindestens eine weitere Nebenwohnung in Berlin, soll keine Genehmigung erteilt werden. Die auf Erteilung einer Genehmigung klagenden Wohnungseigentümer d...

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