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StuB 22/2018 S. 836

Arbeitsverhältnis: Zahlungsverzug des Arbeitgebers

Der grundsätzlich in Fällen, in denen sich der Arbeitgeber mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befindet, anwendbare § 288 Abs. 5 BGB (Anspruch des Gläubigers einer Entgeltforderung auf Zahlung einer Pauschale von 40 € bei Verzug des Schuldners) wird durch die spezielle arbeitsrechtliche Regelung des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ausgeschlossen (, PM Nr. 46/18).

Praxishinweise

Der langjährig im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer hat seine Arbeitgeberin auf Zahlung rückständiger Besitzstandszulagen in Anspruch genommen und von ihr wegen Verzugs mit der Zahlung der Besitzstandszulage für die Monate Juli bis September 2016 u. a. die Zahlung von drei Pauschalen à 40 € verlangt. Das BAG verneint allerdings einen Anspruch. § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließe als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur ein...

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