Online-Nachricht - Mittwoch, 14.11.2018

Brexit | Vorbereitungen auf den Brexit (EU-Kommission)

Die Europäische Kommission hat am Informationen zu den laufenden Vorbereitungen und Eventualfallplänen für ein "No Deal"-Szenario im Rahmen der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich nach Artikel 50 veröffentlicht.

Die EU-Kommission führte hierzu weiter aus:

  • Es wurde eine Mitteilung veröffentlicht, die einige Eventualfallmaßnahmen in vorrangigen Bereichen enthält, die umgesetzt werden könnten, wenn keine Einigung mit dem Vereinigten Königreich erzielt wird. Diese schließt sich an eine erste Mitteilung v. 19.07.2018 über die Vorbereitungen für den Brexit an.

  • Zum anderen hat das Kollegium der Kommissionsmitglieder zwei Legislativvorschläge zur Änderung des geltenden EU-Rechts im Bereich der Visa und der Energieeffizienz angenommen, die dem Austritt des Vereinigten Königreichs Rechnung tragen. Diese gezielten Gesetzesänderungen sind unabhängig vom Ergebnis der Austrittsverhandlungen erforderlich.

  • Drittens wurde eine Mitteilung mit umfassenden Informationen zu den Änderungen veröffentlicht, die sich im Falle eines „No Deals“ nach dem bei Reisen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich oder für Unternehmen, die Dienstleistungen für diese Reisen anbieten, ergeben können. Sie enthält Informationen zu Fragen wie Grenz- und Zollkontrollen, Führerscheinen und Haustierausweisen.

  • Wenngleich sich die Europäische Kommission stark um eine Vereinbarung bemüht und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt der Verhandlungen stellt, werden sich beim Austritt des Vereinigten Königreichs – etwa in den Lieferketten der Unternehmen – zweifellos Störungen ergeben, unabhängig davon, ob eine Vereinbarung erzielt wird oder nicht. Auch durch Eventualfallmaßnahmen können die Auswirkungen solcher Störungen nicht vollständig abgefangen werden. Im Falle eines „No Deal“-Szenarios würden sich diese Störungen noch wesentlich stärker bemerkbar machen, und die Vorbereitungen müssten erheblich schneller erfolgen. So könnten Eventualfallmaßnahmen in eng begrenzten Bereichen ausnahmsweise erforderlich werden, um die Interessen und die Integrität der EU zu schützen.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. (Ls)

Fundstelle(n):
NWB RAAAG-99413