BBK Nr. 22 vom Seite 1029

Die Neufassung der GoBD als digitale Homöopathie?

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Ziemlich [i]Volltext des Entwurfs im Beitrag in der NWB Datenbank unter NWB LAAAG-98884 genau vier Jahre ist es nun her, dass die Finanzverwaltung die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff formulierte und veröffentlichte. Das griffige Kürzel „GoBD“ ist seitdem in aller Munde, reicht der Anwendungsbereich doch vom multi-nationalen Dax-Konzern bis zum Kleingewerbe. Auch lange in der Praxis zwar bekannte, aber eher stiefmütterlich behandelte Themen wie die leidige Verfahrensdokumentation erhielten Rückenwind. Und das alles, obwohl mit den GoBD keine Änderung der materiellen Rechtslage verbunden gewesen sein sollte.

Durch [i]BMF, Schreiben v. 14.11.2014 - IV A 4 - S 0316/13/10003, BStBl 2014 I S. 1450 NWB HAAAE-37193 die rasante Entwicklung im Bereich der Unternehmens-IT und die sich weiter beschleunigende Digitalisierung war ursprünglich geplant gewesen, dass die Finanzverwaltung die GoBD regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Im Oktober nun hat die Finanzverwaltung nach vier Jahren den Entwurf der ersten Neufassung veröffentlicht. Die recht punktuellen Änderungen wirken auf den ersten Blick homöopathisch dosiert, können aber durchaus Wirkung entfalten, denn bei näherer Betrachtung sind hilfreiche Verbesserungen erkennbar. So will die Finanzverwaltung künftig etwa auch mit dem Smartphone erstellte Fotos beispielsweise von Reisebelegen akzeptieren. Gleichzeitig wird aber der Anwendungsbereich von Haupt-, Vor- und Nebensystemen um Cloud-Systeme ergänzt. Hier dürften in der Praxis zahlreiche Fragen auftauchen, wie das handhabbar sein soll und wer wo wie auf welche Daten zugreift. Und das fängt bereits bei Cloud-Kassensystemen im KMU-Bereich an und betrifft somit keineswegs nur Konzerne mit entsprechend komplexer IT.

Tobias Teutemacher [i]Belegfotos und Cloud-Systeme hat sich den Entwurf der GoBD ausführlich angesehen und stellt ihn ab in dieser Ausgabe vor. Sein Fazit fällt zweischneidig aus: Einerseits ist zumindest mit diesem Entwurf die Chance vertan, den Praktikern endlich klare Definitionen an die Hand zu geben, was genau eine „Transaktion“ sein soll, oder ein „Geschäftsvorfall“; Fragen, die die Praxis immer wieder verunsichern. Andererseits tragen Verbesserungen wie die Akzeptanz von Belegfotos immerhin der Realität Rechnung, wenn Arbeitnehmer sich ihre Auslagen für eine Dienstreise erstatten lassen. Insgesamt ist aus dem Entwurf der Neufassung der GoBD aber auch wieder erkennbar, wie schwer sich dieses Land und seine öffentliche Verwaltung mit der Digitalisierung tun und den Fragen, die damit etwa für das Steuerrecht verbunden sind. Ein BMF-Schreiben ist vielleicht nicht der richtige Ort, um diese Anforderungen zu formulieren.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2018 Seite 1029
NWB QAAAG-99127