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BBK 22/2018 S. 1033

Buchführung | Änderung der Sachbezugswerte ab 2019

Ab dem erhöhen [i]Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Beschluss des Bundesrats vom 19.10.2018, BR-Drucks. 436/18)sich die Sachbezugswerte nach § 2 SvEV. Dies betrifft die Sachbezüge aufgrund einer unentgeltlichen Verpflegung, Unterkunft und Wohnung. Die Monatswerte betragen nunmehr:


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Sachbezug
ab 2019
bis 2018
Gestellung von Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen)
251 €
246 €
nur Frühstück
53 €
52 €
nur Mittagessen
99 €
97 €
nur Abendessen
99 €
97 €
Unterkunft
231 €
226 €
Wohnung
ortsüblicher Preis
aus Vereinfachungsgründen bei normaler Ausstattung
4,05 €/m²
3,97 €/m²
bei einfacher Ausstattung
3,31 €/m²
3,24 €/m²

Hinweis:

Für andere Sachbezüge als [i]Für andere Sachbezüge wird der übliche Endpreis am Abgabeort angesetztVerpflegung oder Unterkunft gilt als Wert des Sachbezugs nach § 3 SvEV der übliche Endpreis am Abgabeort, der um übliche Preisnachlässe zu mindern ist. Bei einer verbilligten Überlassung wird die Differenz zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem vom Ar...

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