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NWB Nr. 47 vom Seite 3477

Ungeklärte Fragen zum Wohnungsunternehmen im Erbschaftsteuerrecht

„Betrieb“ und „Hauptzweck“ im Kontext der Verbundvermögensaufstellung

Christian Saecker und Matthias Gelhaar

Wohnungsunternehmen sind besonders in den erbschaftsteuerrechtlichen Fokus gelangt, nachdem der (BStBl 2018 II S. 358) die bisherige Anwendungspraxis überraschend infrage gestellt hat (s. hierzu Bäuml, ). Der daraufhin verkündete Nichtanwendungserlass schien die Lage gebannt zu haben (s. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. , BStBl 2018 I S. 692). Dabei lehrt die Praxis noch ganz andere Probleme, auf die es bisher keine Antworten gab.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Problemstellung

[i]Vergünstigung für BetriebsvermögenEs ist der politische Wille, aktives, für den Betrieb arbeitendes Vermögen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer (annähernd) steuerfrei zu stellen. Begründet wird die Vergünstigung damit, durch Zahlung der Erbschaftsteuer keine Arbeitsplätze gefährden zu wollen (vgl. BT-Drucks. 16/7918). Aktives, für den Betrieb arbeitendes Vermögen ist alles, was ertragsteuerlich als Betriebsvermögen angesehen wird, außer dem sog. Verwaltungsvermögen. Dazu zählen unter anderem Grundstücke, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden.

[i]Ausnahmen für vermieteten WohnraumDa unter dieser Prämisse Gesellschaften, die als Hau...BGBl 2016 I S. 2464

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Ungeklärte Fragen zum Wohnungsunternehmen im Erbschaftsteuerrecht

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