Online-Nachricht - Mittwoch, 07.11.2018

Gesetzgebung | Familienentlastungspaket beschlossen (hib)

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am dem Regierungsentwurf des Familienentlastungsgesetzes (BT-Drucks. 19/4723) zugestimmt.

Neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten auch die Fraktionen von AfD und FDP für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab .

Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.

Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro.

Um den Effekt der kalten Progression auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Hinweis:

Am wird das Gesetz aller Voraussicht nach vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 846

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-98909