Online-Nachricht - Montag, 05.11.2018

Gesetzgebung | Bundesrat für Miethöhenbegrenzung

Der Bundesrat verlangt Maßnahmen zur Begrenzung der Miethöhe. Wie es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drucks. 19/5417) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (BT-Drucks. 19/4949) heißt, soll durch Einführung einer praxistauglichen Regelung für den Zeitraum von zehn Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der mit einer Sonderabschreibung geförderten Objekte die Miethöhe auf ein bezahlbares Niveau begrenzt werden.

Der Bundesrat erläutert, dass mit dem Gesetz steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau in die Tat umgesetzt werden sollen. Die Steuervergünstigung hindere die Begünstigten jedoch nicht daran, für Mietraum, der in Gebieten mit hoher Marktanspannung neu geschaffen wird, die höchstmögliche am Markt erzielbare Miete zu verlangen.

Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung des Vorschlags zu.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 833 (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAG-98591