Online-Nachricht - Freitag, 02.11.2018

Gesetzgebung | Anpassung des Einkommensteuertarifs (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, ob sie den im Familienentlastungsgesetz vorgesehenen Einkommensteuertarif (hier sind Änderungen zum und zum geplant), an die Inflation anpassen will.

Hierzu führt die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht in ihrer Antwort v. weiter aus:

  • Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Tarifanpassungen 2019 und 2020 basieren auf den voraussichtlichen Inflationsraten 2018 und 2019 im Vorgriff auf den 3. Steuerprogressionsbericht.

  • Sollte der demnächst vorliegende 3. Steuerprogressionsbericht aufzeigen, dass die Regelungen zum Ausgleich der kalten Progression nicht ausreichend sind, könnte im laufenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch eine entsprechende Anpassung erfolgen. Diese obliegt jedoch nicht der Bundesregierung.

Quelle: Antwort auf die Frage des Abgeordneten Christian Dürr (FDP), BT-Drucks. 19/5155 v. (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-98456