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NWB Nr. 46 vom Seite 3376

BFH zu Handwerkerleistungen „im Haushalt“

Keine Begünstigung nach § 35a EStG bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung

Dr. Katrin Dorn und Michaela Riel

[i]BFH, Urteil v. 21.2.2018 - VI R 18/16 NWB HAAAG-86027 Mit Urteil v.  - VI R 18/16 NWB HAAAG-86027 hat der BFH entschieden, dass bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung keine begünstigte Handwerkertätigkeit vorliegt und die Entscheidung des Sächsischen NWB WAAAF-85001 aufgehoben. Der BFH sah die Revision des Finanzamts als begründet an und bestätigte dessen Auffassung, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen „in einem Haushalt“ nach § 35 Abs. 3 EStG für von der öffentlichen Hand erhobene Baukostenzuschüsse, die [i]Schmidt, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Grundlagen NWB TAAAE-62140 für die Herstellung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage, an die das Grundstück angeschlossen wird, verlangt werden, nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG nicht zu gewähren ist. Die Entscheidung zeigt, dass der BFH den Begriff „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen nach der räumlich-funktionalen Betrachtungsweise eng auslegt. Zum BFH-Urteil, den Folgen für die Praxis und weiteren offenen Verfahren zur räumlich-funktionalen Betrachtungsweise nimmt der nachfolgende Beitrag im Einzelnen Stellung.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund der Entscheidung

1. Rechtlicher Hintergrund zur steuerlichen Berücksichtigun...

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