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BFH zu Handwerkerleistungen „im Haushalt“
Keine Begünstigung nach § 35a EStG bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung
[i]BFH, Urteil v. 21.2.2018 - VI R 18/16 NWB HAAAG-86027 Mit Urteil v. - VI R 18/16 NWB HAAAG-86027 hat der BFH entschieden, dass bei Herstellung einer öffentlichen Mischwasserleitung keine begünstigte Handwerkertätigkeit vorliegt und die Entscheidung des Sächsischen NWB WAAAF-85001 aufgehoben. Der BFH sah die Revision des Finanzamts als begründet an und bestätigte dessen Auffassung, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen „in einem Haushalt“ nach § 35 Abs. 3 EStG für von der öffentlichen Hand erhobene Baukostenzuschüsse, die [i]Schmidt, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Grundlagen NWB TAAAE-62140 für die Herstellung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage, an die das Grundstück angeschlossen wird, verlangt werden, nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG nicht zu gewähren ist. Die Entscheidung zeigt, dass der BFH den Begriff „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen nach der räumlich-funktionalen Betrachtungsweise eng auslegt. Zum BFH-Urteil, den Folgen für die Praxis und weiteren offenen Verfahren zur räumlich-funktionalen Betrachtungsweise nimmt der nachfolgende Beitrag im Einzelnen Stellung.
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