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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 312/18 NZB

Leitsatz

Leitsatz:

Betriebskostenguthaben waren bis zur Rechtsänderung zum auch dann zu berücksichtigen, wenn die Unterkunftskosten nur teilweise als angemessener Bedarf anerkannt waren und die Leistungsempfänger deshalb die abgerechneten Betriebskostenvorauszahlungen auch aus eigenen Mitteln bzw. den Regelbedarfsanteilen erbracht haben.

Fundstelle(n):
OAAAG-98173

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 07.09.2018 - L 4 AS 312/18 NZB

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