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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 3328/16

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Versicherte, die als Folge eines Schlaganfalls an einer Hemiparese links mit Spastik leidet, hat keinen Anspruch auf Versorgung mit dem Elektrostimulationsgerät "NESS H200" (Handrehabilitationssystem) als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses dient in diesem Fall der Krankenbehandlung und bedarf der (fehlenden) Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Fundstelle(n):
AAAAG-98130

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.08.2018 - L 4 KR 3328/16

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