Online-Nachricht - Dienstag, 30.10.2018

Gesetzgebung | Entwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz (Bundestag)

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG) vorgelegt (BT-Drucks. 19/5313).

Hintergrund: Am unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden: Vereinigtes Königreich) den Europäischen Rat von seiner Absicht, aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft auszutreten, und leitete damit offiziell das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ein. Danach endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs am . Das geplante Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden: Austrittsabkommen) sieht einen anschließenden Übergangszeitraum bis zum vor, in dem das Unionsrecht grundsätzlich weiter auf das und in dem Vereinigten Königreich anzuwenden ist.

Hinweis:

Sie finden den Regierungsentwurf auf der Homepage des Bundestages. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz) steht am , erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages.

Den Referentenentwurf für ein Brexit-Steuerbegleitgesetz finden Sie hier.

Quelle: BT-Drucks. 19/5313 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-98089